Sitzung: 24.02.2015 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
- Dem Post SV Traunstein wird ein Investitionszuschuss in Höhe von 20 Prozent der Ausgaben, höchstens jedoch ein Betrag i.H.v. 21.420,00 Euro gewährt.
- Die Gewährung des Zuschusses ist an eine Nutzungsdauer von 25 Jahren gebunden. Bei einer früheren Nutzungsaufgabe wäre vom Verein eine anteilige Rückzahlung des Zuschusses zu leisten.
- Die Gewährung eines Darlehens kommt für die Stadt nicht in Betracht. Dies würde den gesetzlichen Bestimmungen des Haushaltsrechtes widersprechen.
- Ebenso kommt die Übernahme einer Bürgschaft, mit der Ausnahme, dass die Stadt für ein gewährtes Darlehen durch den BLSV eine dafür notwendige Bürgschaft übernehmen müsste, nicht in Betracht.