Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

  1. Dem Post SV Traunstein wird ein Investitionszuschuss in Höhe von 20 Prozent der Ausgaben, höchstens jedoch ein Betrag i.H.v. 21.420,00 Euro gewährt.
  2. Die Gewährung des Zuschusses ist an eine Nutzungsdauer von 25 Jahren gebunden. Bei einer früheren Nutzungsaufgabe wäre vom Verein eine anteilige Rückzahlung des Zuschusses zu leisten.
  3. Die Gewährung eines Darlehens kommt für die Stadt nicht in Betracht. Dies würde den gesetzlichen Bestimmungen des Haushaltsrechtes widersprechen.
  4. Ebenso kommt die Übernahme einer Bürgschaft, mit der Ausnahme, dass die Stadt für ein gewährtes Darlehen durch den BLSV eine dafür notwendige Bürgschaft übernehmen müsste, nicht in Betracht.