Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Anwesend: 25

Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachte Einwendung der Unteren Naturschutzbehörde wird wie folgt gewürdigt:

 

Der von der Unteren Naturschutzbehörde vorgebrachte Hinweis, dass aufgrund des Verfahrens nach § 13 a BauGB kein Ausgleich nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erforderlich ist, wird geteilt. Die diesbezüglichen Ausführungen in der Begründung werden ersatzlos gestrichen. Nachdem keinerlei Gehölzentfernungen vorgesehen sind, sind Aussagen zum Verbot nach § 44 BNatSchG nicht erforderlich.

Nachdem die aus der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde ergebenden Änderungen nur geringfügig sind, ist eine erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht erforderlich.

 

Der Stadtrat der Stadt Traunstein beschließt daher gemäß § 2 Abs. 1, §§ 8, 9, 10 und 13 a BauGB, Art. 81 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern den

 

Bebauungsplan für den Bereich von Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 856/3 und 856 der Gemarkung Traunstein zwischen der Rupprechtstraße und der Königsberger Straße

 

bestehend aus der Planzeichnung in der Fassung vom 15.09.2014 sowie der geänderten Begründung in der Fassung vom 26.02.2015 als

 

Satzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der amtlichen Bekanntmachung abzuschließen.