Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Anwesend: 25

Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachte Einwendung der Unteren Naturschutzbehörde wird wie folgt gewürdigt:

 

Die formelle Einrichtung der Ökokontofläche bei Burkhartsöd steht kurz vor dem Abschluss. Das von der Stadt hierfür beauftragte Büro wird dies kurzfristig erledigen. Den Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde kann dabei Rechnung getragen werden. Die rechtssichere Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme ist in jedem Falle gewährleistet. Dies wurde vom Planungsträger, dem Landkreis Traunstein, bereits auch zugesichert.

 

Eine Änderung des Bebauungsplans ist daher nicht veranlasst.

 

Der Stadtrat der Stadt Traunstein beschließt daher gemäß § 2 Abs. 1, §§ 8, 9 und 10 BauGB, Art. 81 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern den

 

Bebauungsplan für den Bereich zwischen der Lessingstraße und der Eichendorffstraße auf der Wartberghöhe

 

bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht in der jeweiligen Fassung vom 18.11.2014 als

 

Satzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Amtlichen Bekanntmachung abzuschließen.