Nachtrag: 19.02.2015
Sitzung: 19.02.2015 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
1. Die Verwaltung wird ermächtigt, das
Vorhaben zu genehmigen. Die halbe städtische Bachfläche kann für die
Abstandsfläche in Anspruch genommen werden. Hierfür wird eine Abweichung gemäß
Art. 63 Abs. 1 BayBO gestattet.
2. Die Genehmigung des Gartenhauses
beinhaltet keinen ständigen Aufenthalt von Personen (kein vollwertiges Wohnhaus).