Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.      Das Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

2.      Die beantragte Abweichung von § 4 Abs. 1 VStättV wird aufgrund der Kompensationsmaßnahmen im Brandschutznachweis des Ingenieurbüros Schwab gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO genehmigt.