Sitzung: 19.03.2015 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
1.
Das
Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.
2.
Die
beantragte Abweichung von § 4 Abs. 1 VStättV wird aufgrund der
Kompensationsmaßnahmen im Brandschutznachweis des Ingenieurbüros Schwab gemäß
Art. 63 Abs. 1 BayBO genehmigt.