Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Der öffentliche Feld- und Waldweg soll vorbehaltlich der Zustimmung des Freistaates Bayern in einen beschränkt-öffentlichen Weg - widmungsbeschränkt für Fußgänger, Radfahrer und für Fahrzeuge des Wasserbaus sowie der Land- und Forstwirtschaft - mit einer Länge von 733 m umgestuft werden.

        Außerdem wird die Zufahrt zum Funktionsgebäude (Fl.Nr. 1001 der Gemarkung Traunstein) und die Zufahrt zum DJK-Gebäude (Fl.Nr. 794/11 und 45 m der Fl.Nr. 794/23) für Anliegerverkehr zugelassen.

 

 

2.     Der Weg soll in seinem Teilbereich abzweigend des Empfinger Hohlweges bis zum Auftreffen auf das Grundstück Fl.Nr. 794/23 der Gemarkung Traunstein den Straßennamen „Helmut-Schreiner-Weg“ erhalten.

 

3.     Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Umstufungsverfahren einzuleiten.