Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.         Das Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

Hinsichtlich der Überschreitung der Abstandsflächen nach Norden und nach Westen werden Abweichungen gemäß Art. 63 BayBO zugelassen.

2.         Die Baugenehmigung ist mit der Auflage zu versehen, dass die FlNr. 316/22, 316/6 und 316/8 zu verschmelzen sind.