Sitzung: 19.03.2015 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Das beantragte
Vorhaben wird genehmigt.
Hinsichtlich der Überschreitung
der Baugrenze, der max. zulässigen
Grundfläche, der Stellplatzgestaltung sowie der Unterschreitung des
Grünflächenanteils werden gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB aus Gründen des Wohls
der Allgemeinheit Befreiungen erteilt.