Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 5, Anwesend: 24

Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, das Plangebiet zur Darstellung eines Gewerbegebiets südlich der Südspange entlang der Hochstraße auf den nördlichen Teilbereich zu beschränken. Der hierzu vorgelegte Planentwurf der Planungsgruppe Strasser + Partner einschließlich der entsprechenden Begründung mit Umweltbericht in den jeweiligen Fassungen vom 09.03.2015 wird gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Sofern die naturschutzrechtliche Problematik im südlichen Bereich (Kiesgrube) geklärt ist, erklärt der Planungsausschuss seine Absicht an diesem Teil des Gewerbegebiets festzuhalten.

Für das BPlangebiet soll ein Erschließungsvertrag abgeschlossen werden. Damit kann eine zügige Herstellung der Erschließungsanlagen und der öffentlichen Abwasserleitung im BPlangebiet gewährleistet werden. Der städtische Haushalt wird insoweit nicht belastet, weil die Erschließungskosten in voller Höhe vom Erschließungsträger zu tragen sind. Die Kosten für die Erstellung der öffentlichen Abwasserleitung im BPlangebiet werden mit den im Plangebiet anfallenden Kanalherstellungsbeiträgen verrechnet.

Diesbezüglich laufen Gespräche mit der CityConcept Traunstein GmbH als Projektentwickler.

Der Stadtrat nimmt davon Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt einen unterschriftreifen Vertrag zu entwerfen.

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den notariell zu beurkunden E-Vertrag zu unterzeichnen.