Nachtrag: 16.04.2013
Sitzung: 18.04.2013 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
1. Das beantragte Vorhaben zur Errichtung
eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Haidstraße 8 wird unter Einhaltung
der üblichen Auflagen genehmigt.
2. Hinsichtlich der Überschreitung der
Wandhöhe für die nördliche Gebäudewand sowie der Errichtung eines zweiten
offenen Stellplatzes wird eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.