Nachtrag: 16.04.2013

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

1.     Das beantragte Vorhaben zur Errichtung eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Haidstraße 8 wird unter Einhaltung der üblichen Auflagen genehmigt.

 

2.     Hinsichtlich der Überschreitung der Wandhöhe für die nördliche Gebäudewand sowie der Errichtung eines zweiten offenen Stellplatzes wird eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.