Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22

Nach Vorberatung im Hauptausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Bedarfsfeststellung für den Bereich der vorschulischen Bildung (Kinderkrippe und Kindergarten):

In Kenntnis des Ergebnisses der Elternumfrage 2015 stellt der Stadtrat fest, dass im Bereich der Kinderkrippen und Kindergärten kein weiterer Betreuungsbedarf besteht.

 

Lediglich wird eine trägerübergreifende, einheitliche Handhabung der Schließzeiten als erforderlich erachtet. Hier wird die Verwaltung beauftragt, mit den freigemeinnützigen Trägern Gespräche zu führen, um die Handhabung der Schließzeiten trägerübergreifend an die städtische Praxis anzupassen.

 

Zudem wird im Bereich der Ganztagesbetreuung festgestellt, dass auch an Freitagen ein Bedarf an einer ganztägigen Öffnung der Ganztageskindergärten besteht.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Trägern der beiden kirchlichen Ganztageskindergärten St. Josef und St. Oswald diesbezügliche Gespräche zu führen.

 

Bedarfsfeststellung für die Betreuung von Kindern im Grundschulalter:

In Kenntnis des Ergebnisses der Elternumfrage 2015 stellt der Stadtrat fest, dass im Bereich der Kinderbetreuung im Grundschulalter kein weiterer Betreuungsbedarf besteht.