Sitzung: 13.05.2015 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Das
Vorhaben wird vorbehaltlich des Lärmschutzgutachtens unter Einhaltung der
Auflagen der Verwaltung genehmigt.
Vor
Erteilung der Baugenehmigung hat der Bauherr noch einen überarbeiteten
Stellplatznachweis vorzulegen.