Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Die Änderung der bisherigen Bürogebäude auf dem Grundstück Seuffertstraße 4, 6, 8 und 10 in eine Gemeinschaftsunterkunft für ca. 163 Asylbewerber wird genehmigt.

 

Des Weiteren wird die Errichtung eines Fluchttreppenhauses am Anwesen Seuffertstraße 10 genehmigt. Hinsichtlich der geringfügigen Überschreitung der Abstandsflächen wird eine Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO zugelassen.

 

Die vom Antragsteller vorgesehenen 20 Stellplätze werden für die neue Nutzung als ausreichend angesehen.