Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24

Nach Vorberatung im Bauausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

1.     Die Gemeindeverbindungsstraße von Einham nach Neuling ist im Teilbereich der Einhamer Kreuzung bis zum Auftreffen auf das südwestliche Grundstück Fl.Nr. 1130 der Gemarkung Haslach auf einer Länge von 147 m zu einer Ortsstraße umzustufen. Die Widmung ist aufgrund der falschen Länge auf 406 m zu berichtigen.

 

2.     Die Widmung der Ortsstraße in Einham (jetzt Teil der „Einhamer Dorfstraße“ sowie „Einhamer Leite“) ist auf 304 m zu berichtigen.

 

3.     Die Gemeindeverbindungsstraße Einham – Wolkersdorf ist in dem Teilbereich ab 19 m südöstlich des Grundstückes Fl.Nr. 1245 der Gemarkung Haslach bis zum Auftreffen der Einhamer Kreuzung (Fl.Nr. 1216 der Gemarkung Haslach) auf einer Länge von 221 m zur Ortsstraße umzustufen.

 

4.     Die Gemeindeverbindungsstraße „Einhamer Straße“ ist ab der „Einhamer Dorfstraße“/Abzweigung „Einhamer Leite“ bis zum Auftreffen auf das nordwestliche Grundstück Fl.Nr. 1142/4 der Gemarkung Haslach auf einer Länge von 72 m zur Ortsstraße umzustufen. Die Widmung der Gemeindeverbindungsstraße ist aufgrund der falschen Länge auf 574 m zu berichtigen.

 

5.     Die Gemeindeverbindungsstraße von Einham nach Staudach ist im Teilbereich ab dem nordwestlichen Grundstückseck (Fl.Nr. 1245 der Gemarkung Haslach) bis zum Auftreffen auf die Ortsstraße „Am Einhamer Kreuz“ auf einer Länge von 19 m zur Ortsstraße umzustufen. Die Widmung der Gemeindeverbindungsstraße ist aufgrund der falschen Länge auf 239,5 m berichtigen.

 

6.     Die Gemeindeverbindungsstraße von Haslach nach Einham ist im Teilbereich ab der Abzweigung der Einhamer Dorfstraße bis zum Auftreffen auf das südöstliche Grundstückseck Fl.Nr. 1182/4 der Gemarkung Haslach auf einer Länge von 134 m und im Teilbereich Haslach ab Endpunkt der Grundstückes Fl.Nr. 129/1 der Gemarkung Haslach bis ca. 10 m westlich vom südöstlichen Grundstückseck Fl.Nr. 165 der Gemarkung Haslach (nach Grundschule) mit einer Länge von 312 m zu einer Ortsstraße umzustufen.
Die Widmung der Gemeindeverbindungsstraße ist auf eine Länge von 416 m zu berichtigen.

 

7.     Die Verwaltung wird beauftragt, das formelle Widmungsverfahren der oben genannten Straßen durchzuführen.