Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23

Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

1.     Der Stadtrat nimmt die im Rahmen der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Einwendungen voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt diese wie folgt:

 

1.1   Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde
Aufgrund der Einwendungen wurde zwischenzeitlich ein entsprechendes Fachbüro beauftragt. Die Fläche wurde nochmals besichtigt und intensiv bewertet. Der sich aus dieser Bewertung ergebende naturschutzrechtliche Ausgleichsflächenbedarf von 2.500 m² wird nur noch zum Teil im Plangebiet selbst dargestellt. Die weitere Fläche, ca. 1.600 m², wird auf einem sich im städtischen Besitz befindlichem Grundstück in der Gemeinde Surberg (Burghartsöd) nachgewiesen. Dieses Grundstück soll insgesamt ökologisch aufgewertet und in einen Flächenpool für Ökoflächen eingebracht werden. Teile dieses Grundstückes wurden bereits in der Vergangenheit für zwei anderweitige Maßnahmen als Ausgleichsfläche verwendet.

 

1.2   Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde
Die im Planentwurf festgelegten Festsetzungen wurden aus dem bestehenden Bebauungsplan übernommen. Dieser stammt aus dem Jahre 1997. Die damaligen Festsetzungen wurden auch in Absprache mit der Unteren Immissionsschutzbehörde getroffen. Zur Vermeidung von umfangreichen Immissionsschutzgutachten wurde das Plangebiet hinsichtlich der Nutzungen beschränkt. Zulässig sind nur noch Büro- und Verwaltungsgebäude sowie sonstige nichtstörende Gewerbebetriebe. Damit kann sichergestellt werden, dass die Umgebung nicht belastet wird.

 

1.3   DB Energie GmbH
Die von der DB Energie GmbH vorgebrachten Anregungen entsprechen im Wesentlichen den bisherigen Planungsvorgaben. Allerdings ist hinsichtlich der Forderung, dass in einem Radius von 5 m um die Mastmitte keinerlei bauliche Änderungen durchgeführt werden dürfen, eine Anpassung der Straßenplanung für die mögliche weitere Erschließung der angrenzenden bisherigen Freiflächen erforderlich. Die Straße muss geringfügig verlegt werden. Die hierzu erforderliche Zustimmung des betroffenen Grundstückseigentümers liegt vor, so dass diesbezüglich auch keine Bedenken bestehen.

 

1.4   Stadtwerke Traunstein und EG Wolkersdorf
Die im Plangebiet befindlichen Versorgungsleitungen können insgesamt bestehen bleiben.

 

1.5   Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein
Bei der Anlage der Ortsrandeingrünung wird selbstverständlich darauf geachtet, dass die zu pflanzenden Bäume und Sträucher die gesetzlichen Grenzabstände einhalten.

 

 

2.     Der Stadtrat billigt den vom Architekturbüro Chaloupka unter Berücksichtigung der vorstehenden beschlossenen Änderungen erarbeiteten Bebauungsplanentwurf in der aktuellen Fassung vom 25.04.2013. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der öffentlichen Auslegung fortzuführen.