Sitzung: 25.04.2013 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23
Nach Vorberatung im Planungsausschuss
fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
1. Der Stadtrat nimmt die im Rahmen der vorgezogenen
Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Einwendungen voll inhaltlich zur
Kenntnis und würdigt diese wie folgt:
1.1 Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde
Aufgrund der Einwendungen wurde zwischenzeitlich ein entsprechendes Fachbüro
beauftragt. Die Fläche wurde nochmals besichtigt und intensiv bewertet. Der
sich aus dieser Bewertung ergebende naturschutzrechtliche
Ausgleichsflächenbedarf von 2.500 m² wird nur noch zum Teil im Plangebiet
selbst dargestellt. Die weitere Fläche, ca. 1.600 m², wird auf einem sich im
städtischen Besitz befindlichem Grundstück in der Gemeinde Surberg (Burghartsöd)
nachgewiesen. Dieses Grundstück soll insgesamt ökologisch aufgewertet und in
einen Flächenpool für Ökoflächen eingebracht werden. Teile dieses Grundstückes
wurden bereits in der Vergangenheit für zwei anderweitige Maßnahmen als
Ausgleichsfläche verwendet.
1.2 Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde
Die im Planentwurf festgelegten Festsetzungen wurden aus dem bestehenden
Bebauungsplan übernommen. Dieser stammt aus dem Jahre 1997. Die damaligen
Festsetzungen wurden auch in Absprache mit der Unteren Immissionsschutzbehörde
getroffen. Zur Vermeidung von umfangreichen Immissionsschutzgutachten wurde das
Plangebiet hinsichtlich der Nutzungen beschränkt. Zulässig sind nur noch Büro-
und Verwaltungsgebäude sowie sonstige nichtstörende Gewerbebetriebe. Damit kann
sichergestellt werden, dass die Umgebung nicht belastet wird.
1.3 DB Energie GmbH
Die von der DB Energie GmbH vorgebrachten Anregungen entsprechen im
Wesentlichen den bisherigen Planungsvorgaben. Allerdings ist hinsichtlich der
Forderung, dass in einem Radius von 5 m um die Mastmitte keinerlei bauliche
Änderungen durchgeführt werden dürfen, eine Anpassung der Straßenplanung für
die mögliche weitere Erschließung der angrenzenden bisherigen Freiflächen
erforderlich. Die Straße muss geringfügig verlegt werden. Die hierzu
erforderliche Zustimmung des betroffenen Grundstückseigentümers liegt vor, so
dass diesbezüglich auch keine Bedenken bestehen.
1.4 Stadtwerke Traunstein und EG Wolkersdorf
Die im Plangebiet befindlichen Versorgungsleitungen können insgesamt bestehen
bleiben.
1.5 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein
Bei der Anlage der Ortsrandeingrünung wird selbstverständlich darauf geachtet,
dass die zu pflanzenden Bäume und Sträucher die gesetzlichen Grenzabstände
einhalten.
2. Der Stadtrat billigt den vom Architekturbüro Chaloupka unter
Berücksichtigung der vorstehenden beschlossenen Änderungen erarbeiteten
Bebauungsplanentwurf in der aktuellen Fassung vom 25.04.2013. Die Verwaltung
wird beauftragt, das Verfahren mit der öffentlichen Auslegung fortzuführen.