Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

2.     Hinsichtlich der Überschneidung der Abstandsflächen im Norden bzw. Überschreitung der Abstandsflächen im Süden über die Straßenmitte wird eine Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO zugelassen.

 

3.     Den Nachbarn, die nicht zugestimmt haben, ist ein Abdruck der Genehmigung zuzustellen.