Sitzung: 25.06.2015 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Anwesend: 9
Abstimmungsergebnis (9:0):
1. Das beantragte Vorhaben wird nur entsprechend dem bisherigen Bestand unter der Voraussetzung genehmigt, dass keine Aufenthaltsräume eingebaut werden. Dieses Grenzgebäude kann nur mit Neben- bzw. Abstellräumen genutzt werden.
Abstimmungsergebnis (5:4):
2. Die Aufstockung neben dem bereits 1935 bestehenden Quergiebel ist aufgrund der fehlenden Abstandsfläche zurückzubauen. Der erdgeschossige Teil kann mit einem Satteldach bei einer maximalen Wandhöhe von 3 m gemessen vom Baugrundstück an der Südwand überdacht werden.
Abstimmungsergebnis (9:0):
3. Dem Erzbischöflichen Ordinariat München ist ein Abdruck der Genehmigung zuzustellen.