Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Anwesend: 9

Abstimmungsergebnis (9:0):

 

1.     Das beantragte Vorhaben wird nur entsprechend dem bisherigen Bestand unter der Voraussetzung genehmigt, dass keine Aufenthaltsräume eingebaut werden. Dieses Grenzgebäude kann nur mit Neben- bzw. Abstellräumen genutzt werden.

 

Abstimmungsergebnis (5:4):

 

2.     Die Aufstockung neben dem bereits 1935 bestehenden Quergiebel ist aufgrund der fehlenden Abstandsfläche zurückzubauen. Der erdgeschossige Teil kann mit einem Satteldach bei einer maximalen Wandhöhe von 3 m gemessen vom Baugrundstück an der Südwand überdacht werden.

 

Abstimmungsergebnis (9:0):

 

3.     Dem Erzbischöflichen Ordinariat München ist ein Abdruck der Genehmigung zuzustellen.