TOP Ö 10: Einziehung des öfftl. Feld-und Waldweges „Weg westl. entlang der Bahnstrecke ab Kellerweg bis zur Gemarkungsgrenze“, des beschr.-öfftl. Weges "Weg zur Kneippanlage" und Widmung eines beschr.-öfftl. Weges "Weg abzw. der Mühlgasse bis zum Kellerweg"