Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Das Vorhaben fügt sich in der beantragten Form nicht in die Umgebung ein.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, wenn der Antragsteller die Planung dahingehend abändert, die Wandhöhe auf max. 6,50 m zu begrenzen und das Dachgeschoss nicht als Vollgeschoss auszubilden.

Die Dachterrasse auf der Grenzgarage ist zu streichen.

Die Dachterrassen auf den Doppelgaragen sind nur unter Einhaltung der notwendigen Abstandsflächen zulässig.