Sitzung: 08.05.2013 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7
1. Das beantragte Vorhaben wird unter
Einhaltung der Auflagen des Stadtbauamtes genehmigt.
2. Von der vollständigen Einhaltung der
Abstandsfläche nach Norden wird eine Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO
gestattet, da die Abstandsfläche nur geringfügig unterschritten wird und die
Nachbarn zugestimmt haben.