Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

1.     Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen des Stadtbauamtes genehmigt.

 

2.     Von der vollständigen Einhaltung der Abstandsfläche nach Norden wird eine Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO gestattet, da die Abstandsfläche nur geringfügig unterschritten wird und die Nachbarn zugestimmt haben.