Nachtrag: 06.05.2013

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

Das beantragte Vorhaben zur Errichtung eines Doppelhauses muss abgelehnt werden, da durch die Vielzahl der erforderlichen Befreiungen die Grundzüge der Planung des bestehenden Bebauungsplans berührt werden.