Nachtrag: 06.05.2013

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

1.     Das beantragte Vorhaben kann in der eingereichten Ausführung wegen der entgegenstehenden Festsetzungen hinsichtlich des über die gesamte Gebäudelänge erstreckenden erdgeschossigen Anbaus nicht erteilt werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei einem Verzicht auf den Anbau bzw. bei einer Reduzierung auf ein untergeordnetes Ausmaß die Genehmigung zu erteilen. Hierfür wird auch hinsichtlich der abweichenden Dachform eine Befreiung erteilt.

 

2.     Die Antragstellerin ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass bei der beabsichtigten Realteilung des Grundstücks die Abstandsflächen der Bayerischen Bauordnung nicht eingehalten werden.