Nachtrag: 06.05.2013
Sitzung: 08.05.2013 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7
1. Das beantragte Vorhaben kann in der
eingereichten Ausführung wegen der entgegenstehenden Festsetzungen hinsichtlich
des über die gesamte Gebäudelänge erstreckenden erdgeschossigen Anbaus nicht
erteilt werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei einem Verzicht auf den
Anbau bzw. bei einer Reduzierung auf ein untergeordnetes Ausmaß die Genehmigung
zu erteilen. Hierfür wird auch hinsichtlich der abweichenden Dachform eine
Befreiung erteilt.
2. Die Antragstellerin ist ausdrücklich darauf
hinzuweisen, dass bei der beabsichtigten Realteilung des Grundstücks die
Abstandsflächen der Bayerischen Bauordnung nicht eingehalten werden.