Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Die Genehmigung für das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung in Aussicht gestellt. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB in Aussicht gestellt.

 

2.     Von der Einhaltung der Abstandsfläche ist eine Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO vertretbar, da in diesem Bereich auf dem Nachbargrundstück eine Grenzgarage vorhanden ist.

        Im Genehmigungsverfahren wird empfohlen, sämtliche Miteigentümer des westlichen Nachbargrundstückes zu beteiligen bzw. ein Protokoll der Eigentümerversammlung über die Zustimmung vorzulegen.

 

3.     Der zusätzlich erforderliche Stellplatz ist im Genehmigungsverfahren nachzuweisen.

 

4.     Dem östlichen Eigentümer (Höllbräu Traunstein) ist wegen der fehlenden Unterschrift der Vorbescheid zuzustellen.