Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, folgenden Beschluss zu fassen:
Die
Erschließungsstraße im Gewerbegebiet an der Hochstraße wird nach Art. 52
BayStrWG in Wimpasinger Straße benannt.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, folgenden Beschluss zu fassen:
Die
Erschließungsstraße im Gewerbegebiet an der Hochstraße wird nach Art. 52
BayStrWG in Wimpasinger Straße benannt.