Sitzung: 24.09.2015 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
1. Das Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.
2. Eine Ausnahme hinsichtlich des Beherbergungsgewerbes wird nach § 4 Abs. 3 BauNVO i. V. m. § 31 Absatz 1 und § 34 Absatz 2 BauGB zugelassen.
3. Vor Erteilung der Baugenehmigung sind noch ein Stellplatznachweis sowie eine Bestätigung vorzulegen, dass in die Standsicherheit des Gebäudes nicht eingegriffen wird.