Sitzung: 24.09.2015 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Das
Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen genehmigt.
Für
die Dachneigung, die Dacheindeckung sowie die minimale
Grundflächenüberschreitung wird eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.