Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9

1.     Das Vorhaben wird vorbehaltlich der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalschutz genehmigt, sofern die Vorgartenzone, die sich entlang der Bahnhofstraße abzeichnet, geändert wird.

 

2.     Von den Abstandsflächen wird eine Abweichung nach Art. 63 BayBO erteilt, sofern die Dachneigung noch angepasst wird.

 

3.     Vor Erteilung der Baugenehmigung ist außerdem noch eine Stellplatzberechnung vorzulegen.