Sitzung: 24.09.2015 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Der Antrag wird vorbehaltlich der abschließenden technischen und rechtlichen Beurteilung durch die Verwaltung genehmigt.
Hinsichtlich des zweigeschossigen Büroeinbaus wird eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Im Rahmen des umfassenden Genehmigungsverfahrens nach Art. 60 BayBO (Sonderbau) sind durch die Verwaltung die notwendigen Prüfungen zum Brandschutz, Statik, Lärmschutz sowie ggf. Arbeitsschutz noch durchzuführen.