Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Der Antrag wird vorbehaltlich der abschließenden technischen und rechtlichen Beurteilung durch die Verwaltung genehmigt.

Hinsichtlich des zweigeschossigen Büroeinbaus wird eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Im Rahmen des umfassenden Genehmigungsverfahrens nach Art. 60 BayBO (Sonderbau) sind durch die Verwaltung die notwendigen Prüfungen zum Brandschutz, Statik, Lärmschutz sowie ggf. Arbeitsschutz noch durchzuführen.