Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 4, Anwesend: 25

Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 127/4 der Gemarkung Haslach an der Zwieselstraße auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs des Planungsbüros Wimmer vom 01.07.2015 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB bei Berücksichtigung folgender Änderungen der Festsetzungen:

 

Zu 1.1. ergänzend:

 

Das Obergeschoss ist auf allen Seiten so einzurücken, dass keine Abstandsflächen ausgelöst werden. Das Obergeschoss ist von den unteren Geschossen gestalterisch (Material, Farbgebung) abzusetzen.

 

Zu. 1.2.:

 

Die Abstandsflächen sind nach Art. 6 BayBO einzuhalten.

 

Zu. 2.1.:

 

Pro Gebäude ist ein Nebengebäude mit einer Fläche von maximal 15 m² zulässig.

 

Zu. 5.:

 

Mit der Vorlage des Bauantrages ist ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan einzureichen.