Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 2, Anwesend: 25

Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

1.     Der Stadtrat beschließt die Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Axdorfer Feld II“ im Bereich der Grundstücke der Fl.Nrn. 132, 138, 193/1, 132/34 und 132/49 der Gemarkung Haslach südlich der Kampenwandstraße und westlich der Geigelsteinstraße auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs des Planungsbüros Ostermayer vom 03.09.2015 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB mit folgenden Ergänzungen:

 

·         Die Baukörper sind mit geschlossenen Baugrenzen zu versehen.

 

·         Der im alten Bebauungsplan festgesetzte Baukörper auf den Wernberger-Grundstücken ist mit aufzunehmen.

 

·         Der Wendehammer der Geigelsteinstraße (Fl.Nr. 132/34) ist im Geltungsbereich mit einzubeziehen.

 

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchzuführen.

 

3.     Bevor das Verfahren eingeleitet wird, hat der Bauherr noch einen Vertrag hinsichtlich der Übernahme der Kosten für die notwendigen Erschließungsmaßnahmen abzuschließen.