Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Anwesend: 25

Nach Vorberatung im Bauausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

1.     Die Unternbergstraße (Länge: 360 m) sowie die Reifelbergstraße (Länge: 87 m) sind gemäß Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz als Ortsstraßen (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) öffentlich zu widmen.

 

2.     Die Fortführung der Hochgernstraße ist mit einer Länge von 42 m gemäß Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz als Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) öffentlich zu widmen.

 

3.     Die Verwaltung wird beauftragt, das formelle Widmungsverfahren durchzuführen.