Sitzung: 16.05.2013 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Anwesend: 25
Nach Vorberatung im Bauausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
1. Die
Unternbergstraße (Länge: 360 m) sowie die Reifelbergstraße (Länge: 87 m) sind gemäß
Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz als Ortsstraßen (Art. 46 Nr. 2
BayStrWG) öffentlich zu widmen.
2. Die
Fortführung der Hochgernstraße ist mit einer Länge von 42 m gemäß Art. 6 Bayerisches
Straßen- und Wegegesetz als Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) öffentlich zu
widmen.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, das formelle Widmungsverfahren durchzuführen.