Nachtrag: 15.05.2013

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Anwesend: 25

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

 

1.         Das besondere öffentliche Interesse an der öffentlichen Übertragung des Champions-League-Endspiels wird festgestellt.

 

2.         Das Endspiel zwischen dem FC Bayern München und Borussia Dortmund wird immissionsschutzrechtlich als „seltenstes Störereignis“ eingestuft.

 

3.         Die Nutzung von Biergärten aus Anlass der öffentlichen Übertragung des Champions-League-Endspiels kann – bei entsprechender Witterung –grundsätzlich bis 23.00 Uhr erfolgen.

4.         Nur für den Fall von Verlängerung/Elfmeterschießen ist eine Betriebszeiten-verlängerung bis zur Spielentscheidung (ca. 23.30 Uhr) möglich. Der Beginn der Sperrzeit wird in diesem Zusammenhang auf 24.00 Uhr festgesetzt.

5.         Die max. zulässige Gastplatzzahl darf nicht überschritten werden.

6.         Der Veranstalter hat die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Veranstaltungsgelände zu gewährleisten.

7.         Während der Fußballübertragung sind die zulässigen Lärmgrenzwerte eines „seltensten Störereignisses“ einzuhalten.