Nachtrag: 15.05.2013
Sitzung: 16.05.2013 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Anwesend: 25
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
1. Das besondere öffentliche Interesse an der öffentlichen Übertragung des Champions-League-Endspiels wird festgestellt.
2. Das Endspiel zwischen dem FC Bayern München und Borussia Dortmund wird immissionsschutzrechtlich als „seltenstes Störereignis“ eingestuft.
3. Die Nutzung von Biergärten aus Anlass
der öffentlichen Übertragung des Champions-League-Endspiels kann – bei
entsprechender Witterung –grundsätzlich bis 23.00 Uhr erfolgen.
4. Nur für den Fall von
Verlängerung/Elfmeterschießen ist eine Betriebszeiten-verlängerung bis zur
Spielentscheidung (ca. 23.30 Uhr) möglich. Der Beginn der Sperrzeit wird in
diesem Zusammenhang auf 24.00 Uhr festgesetzt.
5. Die max. zulässige Gastplatzzahl darf
nicht überschritten werden.
6. Der Veranstalter hat die
Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Veranstaltungsgelände zu
gewährleisten.
7. Während der Fußballübertragung sind die zulässigen Lärmgrenzwerte eines „seltensten Störereignisses“ einzuhalten.