Nachtrag: 19.11.2015
Sitzung: 19.11.2015 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9
Die bereits errichteten Gebäude werden nachträglich unter der Voraussetzung genehmigt, dass keine Aufenthaltsräume eingebaut werden. Die Grenzgebäude können nur als Neben- bzw. Abstellräume genutzt werden.
Hinsichtlich der Nichteinhaltung der Abstandflächen wird eine Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO zugelassen.
Dem Erzbischöflichen Ordinariat ist ein Abdruck der Genehmigung zuzustellen.