Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Aufgrund der zahlreichen Abweichungen in der Umgebung von dem 45 Jahre alten Bebauungsplan wird das Vorhaben nach § 34 BauGB behandelt.

 

2.     Der am 16.11.2015 vorgelegten reduzierten Planung wird zugestimmt unter der Voraussetzung, dass die Abstandsflächen eingehalten werden.

 

3.     Den angrenzenden Nachbarn ist ein Abdruck des Vorbescheides zuzustellen. Im Baugenehmigungsverfahren ist die Nachbarbeteiligung ebenfalls durchzuführen.