Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

        Hinsichtlich des Dacheinschnittes sollte im Benehmen mit dem Stadtbauamt noch eine bessere Gestaltung erarbeitet werden (z. B. durch Vergrößerung bzw. Anpassung des Dachumrisses).

 

2.     Von der geringfügigen Abstandsflächenüberschreitung wird gemäß Art. 60 Abs. 3 BayBO eine Abweichung gestattet.

 

3.     Die Baustelleneinrichtung und die Grenzgestaltung zum öffentlichen Fußweg „Türlbergstiege“ sind mit dem städtischen Tiefbauamt und der Straßenverkehrsbehörde abzustimmen.