Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24

1.         Das Bürgerbegehren gegen die Landesgartenschau Traunstein 2022 wird zugelassen.

 

2.         Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Gestaltung des Stimmzettels in Abstimmung mit den Vertretern des Bürgerbegehrens festzulegen.

 

3.         Zum Abstimmungsleiter wird der Leiter des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Herr Manfred Bulka, bestellt.

 

4.         Als Termin für die Durchführung des Bürgerentscheides wird Sonntag, 10.4.2016, 8.00 – 18.00 Uhr bestimmt.