Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Anwesend: 9

1.     Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

2.     Hinsichtlich der geringfügigen Überschreitung der Abstandsfläche nach Westen um ca. 15 cm für die Wärmedämmmaßnahmen am Dach des Galeriegebäudes wird eine Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO gestattet. Dem angrenzenden Nachbarn Helmut Maier ist ein Abdruck der Genehmigung zuzustellen.

 

3.     Bezüglich des Brandschutzes einschließlich der Abweichungen ist eine Bescheinigung eines Prüfsachverständigen vorzulegen.