Sitzung: 25.02.2016 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
1. Das Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.
2. Hinsichtlich der Vergrößerung des Windfangs wird eine Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO erteilt.
3. Für die Terrassenüberdachung auf der nördlichen Grundstücksgrenze ist ein Antrag auf Abweichung der Abstandsflächen noch zustellen. Sofern der betroffene Nachbar (Fl.Nr. 782/27 der Gemarkung Traunstein) dem Bauvorhaben zustimmt, wird ebenfalls eine Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO erteilt.