Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Das Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

2.     Hinsichtlich der Vergrößerung des Windfangs wird eine Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO erteilt.

 

3.     Für die Terrassenüberdachung auf der nördlichen Grundstücksgrenze ist ein Antrag auf Abweichung der Abstandsflächen noch zustellen. Sofern der betroffene Nachbar (Fl.Nr. 782/27 der Gemarkung Traunstein) dem Bauvorhaben zustimmt, wird ebenfalls eine Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO erteilt.