Nachtrag: 19.02.2016
Sitzung: 25.02.2016 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
1. Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.
2. Von den Baugrenzen des rechtsgültigen Bebauungsplans wird eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
3. Falls die Nachbarn nicht noch zustimmen, ist ihnen ein Abdruck der Genehmigung zuzustellen.