Nachtrag: 19.02.2016

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

2.     Von den Baugrenzen des rechtsgültigen Bebauungsplans wird eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

 

3.     Falls die Nachbarn nicht noch zustimmen, ist ihnen ein Abdruck der Genehmigung zuzustellen.