Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 5, Anwesend: 9

1.     Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

2.     Hinsichtlich der Erhöhung der Abstandsfläche wird zur Verbesserung der Wohnqualität in der Innenstadt eine Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO erteilt. Gegen eine Nachbarzustimmung durch den Oberbürgermeister bestehen keine Bedenken.