Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Der beantragte Vorbescheidsantrag muss wegen seiner Lage im Außenbereich und der dadurch bedingten Beeinträchtigung öffentlicher Belange (siehe Sachverhaltsdarstellung) abgelehnt werden.

 

2.     Der Bauausschuss hält aber die Möglichkeit einer Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans für nicht undenkbar. Den Grundstückseigentümern ist ein entsprechender Antrag zu empfehlen.