Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Das beantragte Vorhaben wird als Schank- und Speisewirtschaft genehmigt, wobei wegen der Sonderbaugrenze eine Besucherzahl von 40 Personen einzuhalten ist.

 

2.     Vor Erteilung der Baugenehmigung sind geänderte Pläne vorzulegen, in denen die Einhaltung der Auflagen des Ordnungsamtes und der Lebensmittelbehörde nachgewiesen werden.

 

3.     Für das Vorhaben ist ein zusätzlicher Stellplatz erforderlich, der vor Erteilung der Baugenehmigung abgelöst oder nachgewiesen werden muss.

 

4.     Ein Gastgarten ist nur entlang der Hausfassade auf der Verkehrsfläche zulässig. Die Ausgestaltung des Gastgartens ist mit dem Tiefbauamt abzustimmen. Außerdem ist die entsprechende Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde einzuholen.

        Im ehemaligen Friedhof beim Kriegerdenkmal kann keine Gastgartenfläche errichtet werden.