Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung als Anbau an das benachbarte Lagergebäude Strohhammer genehmigt.

 

2.     Von der Einhaltung der Dachform wird eine Befreiung vom Bebauungsplan gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.