Sitzung: 14.04.2016 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
1. Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung als Anbau an das benachbarte Lagergebäude Strohhammer genehmigt.
2. Von der Einhaltung der Dachform wird eine Befreiung vom Bebauungsplan gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.