Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Das Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt. Die neuen Carports sind gestalterisch dem bestehenden Carport anzugleichen.

 

2.     Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „An der Axdorfer Straße“ wird hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen gemäß Art. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.