Sitzung: 14.04.2016 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
1. Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.
2. Von der Einhaltung der Abstandsflächen werden gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO zur Verbesserung der Wohnverhältnisse in dieser Altstadtlage Abweichungen gestattet.