Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23

Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Nachdem im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen oder Bedenken vorgebracht wurden, beschließt der Stadtrat gemäß § 2 Abs. 1, §§ 8, 9, 10 und 13 a BauGB, Art. 81 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern den

 

Bebauungsplan für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 879/4 und 879/11 an der Watzmannstraße

 

bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung der Planungsgruppe Strasser + Partner vom 26.10.2015 als

 

Satzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren mit der Amtlichen Bekanntmachung abzuschließen.