Sitzung: 13.06.2013 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der üblichen Auflagen des Stadtbauamtes genehmigt. Für die Überschreitung der Baugrenzen wird eine Befreiung gemäß § 31 BauGB erteilt.