Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

1.     Das Vorhaben wird unter Einhaltung der üblichen Auflagen des Stadtbauamtes genehmigt.

 

2.     Vor Erteilung der Genehmigung sind die entsprechenden Unterlagen zum Brandschutznachweis, der durch die Stadt als Untere Bauaufsichtsbehörde geprüft wird, noch einzureichen. Außerdem hat der Bauherr die genaue Nutzung der Teeküche im Erdgeschoss und des Mehrzweckraumes im 1. Obergeschoss noch darzulegen.