Sitzung: 13.06.2013 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
1. Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen des
Stadtbauamtes genehmigt. Es wird eine Ausnahme gemäß § 31 Abs.1 BauGB i.v.m. §
4 Abs.2 BauNVO zugelassen.
2. Vor Erteilung der Genehmigung ist ein Stellplatznachweis noch
einzureichen.