Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

1.     Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen des Stadtbauamtes und der DB AG genehmigt.

 

2.     Von den Baugrenzen des Bebauungsplanes wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB eine Befreiung erteilt.

 

3.     Bezüglich der internen Überlappungen der Abstandsflächen zwischen den bestehenden Geschäftsgebäuden und den Überdachungen werden Abweichungen gemäß Art. 63 Abs. 2 BayBO gestattet.