Sitzung: 13.06.2013 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
1. Das beantragte Vorhaben wird unter
Einhaltung der Auflagen des Stadtbauamtes und der DB AG genehmigt.
2. Von den Baugrenzen des Bebauungsplanes wird
gemäß § 31 Abs. 2 BauGB eine Befreiung erteilt.
3. Bezüglich der internen Überlappungen der
Abstandsflächen zwischen den bestehenden Geschäftsgebäuden und den Überdachungen
werden Abweichungen gemäß Art. 63 Abs. 2 BayBO gestattet.